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FAQs – Die gängigsten Fragen

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Ihre persönlichen Daten werden bei uns absolut vertraulich und diskret behandelt, insbesondere nicht an die Schufa o.ä. weitergegeben!

Was ist ein typischer Pfandkreditkunde?
Typische Pfandkreditkunden gibt es nicht! Die wachsende Kreditbereitschaft der Verbraucher, hohe Bankzinsen und die fehlende Bereitschaft der Banken im Privatkundengeschäft weitere, dinglich ungesicherte Kredite zu gewähren, bringen den Leihhäusern zusätzliche Kunden. In überraschend hohem Maß nutzen auch immer mehr Besserverdiener und Freiberufler, aber auch Arbeiter, Angestellte und Gewerbetreibende den unkomplizierten Darlehensweg „Geld gegen Pfand". Der Pfandkredit ist ein sicherer Weg zur problemlosen Geldbeschaffung für jedermann, also auch für gutsituierte Bürger, denen eine Bank jederzeit Kredit einräumen würde.

Ist der Pfandkredit bei kurzer Laufzeit wirtschaftlich?
Der Pfandkredit ist ein typischer Kurzzeitkredit: Beispiellos schnell und unbürokratisch erhältlich, ideal für kurze Laufzeiten (Tage, Wochen oder Monate). Der Pfandkredit ist eine kostengünstige, kalkulierbare Finanzierungsalternative. Seine von üblichen Kapitalmarkt-Schwankungen unabhängige Zins- und Gebührensätze sind seit Jahrzehnten stabil. Zudem werden Pfandkredite immer zu 100 % ausgezahlt. Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne „Strafgebühren“ oder „Strafzinsen“ möglich. Über die Pauschalgebühr hinaus werden weder Schätz- noch Bearbeitungskosten berechnet.

Was passiert, wenn das Pfand nicht ausgelöst wird bzw. wenn der Pfandkredit nicht verlängert wird?
Der Darlehensvertrag ist zunächst für drei Monate abgeschlossen. Wird das Pfandgut nicht innerhalb von drei Monaten ausgelöst oder der Pfandvertrag verlängert, sind wir vom Gesetzgeber verpflichtet, das Pfandgut frühestens einen Monat nach Ablauf der Frist zu versteigern.

Was geschieht mit dem Erlös aus der Versteigerung?
Sie haben Anspruch auf die Auszahlung eines Mehrerlöses, wenn der Erlös des Pfands das Darlehen und alle angefallenen Kosten übersteigt. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungserlös, ist ein Eingriff in Ihr Privatvermögen ausgeschlossen (keine persönliche Haftung, es haftet immer nur der Pfandgegenstand).

Ich habe den Pfandschein verloren – was nun?
Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit ein Sperrvermerk gemacht werden kann (Schutz vor Unbefugten) und nur Sie persönlich mit Vorlage Ihres Personalausweises das Pfand wieder auslösen können.